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   AG Duisburg, 06.04.2004 - 62 IK 27/02   

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https://dejure.org/2004,11896
AG Duisburg, 06.04.2004 - 62 IK 27/02 (https://dejure.org/2004,11896)
AG Duisburg, Entscheidung vom 06.04.2004 - 62 IK 27/02 (https://dejure.org/2004,11896)
AG Duisburg, Entscheidung vom 06. April 2004 - 62 IK 27/02 (https://dejure.org/2004,11896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO § 97 Abs. 2, § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 295 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Restschuldbefreiung im zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Versagensgründe; Versagungsantrag eines Gläubigers wegen einer behaupteten Verletzung der Wahrheitspflicht durch den ...

  • zvi-online.de

    InsO § 97 Abs., 2, § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 295 Abs: 1 Nr. 1
    Keine Versagung der RSB wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei pauschalem Hinweis des Gläubigers auf höhere Tarifentlohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Tarifvertrag reicht zur Begründung des Antrages auf Restschuldbefreiung-Versagung nicht aus

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 516
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus AG Duisburg, 06.04.2004 - 62 IK 27/02
    Die in § 290 Abs. 2 InsO angesprochene Glaubhaftmachung hat auch im Verfahren zur Restschuldbefreiung durch Vorlage präsenter Beweismittel zu erfolgen, aus denen sich ergibt, dass die aufgestellten Behauptungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zutreffen (§ 4 InsO, § 294 ZPO; BGHZ 156, 139 = NJW 2003, 3558f. = NZI 2003, 662 f).

    Verlangt das Gesetz für die Zulässigkeit eines Antrags die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller, so bedeutet dies stets, daß insoweit der Grundsatz der Amtsermittlung (§ 5 InsO) verdrängt wird (BGHZ 156, 139 = NJW 2003, 3558f. = NZI 2003, 662f.; AG Duisburg NZI 2002, 328f.).

  • AG Duisburg, 29.01.2002 - 62 IN 53/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus AG Duisburg, 06.04.2004 - 62 IK 27/02
    Verlangt das Gesetz für die Zulässigkeit eines Antrags die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller, so bedeutet dies stets, daß insoweit der Grundsatz der Amtsermittlung (§ 5 InsO) verdrängt wird (BGHZ 156, 139 = NJW 2003, 3558f. = NZI 2003, 662f.; AG Duisburg NZI 2002, 328f.).
  • AG Göttingen, 09.03.2009 - 74 IK 222/03

    Anforderungen an die Darlegung der Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung

    Bei den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich allerdings um Sachverhalte, in denen der Schuldner seiner Verpflichtung nachkam, seine Einkommensverhältnisse darzulegen (AG Duisburg ZVI 2004, 364; LG Landshut ZInsO 2007, 615) bzw. sein Bemühen um eine Vollzeitbeschäftigung (AG Hamburg, ZVI 2009, 43).
  • AG Duisburg, 22.01.2007 - 62 IN 212/03

    Verwendung einer fremdsprachigen Urkunde ohne gleichzeitige Vorlage einer

    (vgl. AG Duisburg NZI 2004, 516 f.).
  • LG Aachen, 20.02.2007 - 6 T 38/07

    Restschuldbefreiung; Obliegenheitsverletzung; Glaubhaftmachung;

    Das Insolvenzgericht ist im Rahmen des § 296 InsO nicht gehalten, von sich aus zur Erforschung der Wahrheit tätig zu werden (vgl. Uhlenbruck-Vallender, Kommentar zur InsO, 12. Aufl., 2003, § 296, Rn. 8, AG Duisburg ZVI 2004, 364; AG Duisburg ZInsO 2002, 383).
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